Helpdesk für Amazon Seller

10+ Jahre Erfahrung mit Amazon für Ihren Erfolg

Listings sperren oder sehr zügig "entsperren", "Anhänger" schnell loswerden, mit "Fake-Schutzrechten" vor allem von Marktbegleitern umgehen, Brand Gating, Project Zero, Brand Registry, die vielen Stunden Ihrer Designer von Wettbewerbern nicht klauen lassen  ...

Wir helfen sehr vielen Amazon Sellern mit unserer langjährigen Erfahrung erfolgreich dabei, alle Herausforderungen rund um Marken, Patente und Designs bei Amazon zu bewältigen!

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Warum Amazon gerade im Bereich Patente, Marken und Designs schwierig zu navigieren ist?

Amazon stellt für Seller im Bereich der Patente, Marken und Designs ganz besondere Schwierigkeiten bereit. "Normale" Durchsetzung der eigenen Rechte mit Abmahnungen oder Klagen sind oft viel zu langsam in diesem schnellebigen Geschäft. Oft sind solche "traditionellen" Maßnahmen auch gar nicht sinnvoll möglich, wenn beispielsweise die Gegner in weit entfernten Ländern sind und es um zu wenig Geld geht, um die Rechte dort durchzusetzen oder hiesige Entscheidungen dann dort zu vollstrecken. Man muss sich also auf der "Klaviatur" der möglichen Maßnahmen bei Amazon gut auskennen. Unser Team betreut Amazon Seller schon seit über 10 Jahren und wir haben praktisch alle Fallgestaltungen auf beiden Seiten (Angreifer oder Verteidiger) kennengelernt. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

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Welche Fallgestaltungen kommen bei uns am häufigsten vor?

Unser nächstes Webinar zu diesen Themen und mehr findet am Donnerstag, den 13. Juni 2024, um 16 Uhr statt. Wir geben Ihnen Tipps mit an die Hand, die Sie direkt umsetzen können. 

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  • + Ihr Listing wurde wegen Patent, Marke oder Design gesperrt?

    Unsere Erfahrungen zeigen, dass direkte Korrespondenz mit Amazon oft nicht ausreicht. Stattdessen ist es wirkungsvoller, entweder das behauptete Schutzrecht zu löschen oder erheblichen Druck auf den Beschwerdeführer auszuüben, um ihn zur Rücknahme seiner Beschwerde zu bewegen.

    Zur Vorgehensweise: Wir beginnen beispielsweise damit, darzulegen, warum kein Anspruch auf Sperrung besteht, indem wir aufzeigen, dass Ihr Angebot sich deutlich vom geltenden Schutzrecht unterscheidet oder das Schutzrecht selbst nicht schutzfähig ist. Daraufhin entwerfen wir einen Brief an die Gegenseite, in dem wir diese Argumente vorbringen und Maßnahmen androhen, falls die Sperre nicht aufgehoben wird. Diese können zivilrechtliche Klagen wegen Umsatzausfalls oder eine negative Feststellungsklage umfassen.

    Dieses Schreiben senden wir auch an Amazon, was gelegentlich dazu führt, dass Amazon das Listing aufgrund der vorgebrachten Argumente entsperrt. 

    Falls nötig, können wir auch direkte Schritte unternehmen, um das Schutzrecht löschen zu lassen, oder eine einstweilige Verfügung gegen den Beschwerdeführer beantragen, was in der Vergangenheit erfolgreich dazu geführt hat, dass Angebote schnell wieder freigeschaltet wurden.

    Für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigen wir von Ihnen unter anderem weitergeleitete Nachrichten von Amazon, Informationen zum Beschwerdeführer, Argumente zur Unterscheidung Ihres Angebots vom Schutzrecht und die betroffenen ASINs.

  • + Designanmeldung - Schutz Ihrer Designs

    Zum Schutz Ihres Designs ist es wichtig, dass dieses zum Zeitpunkt der Anmeldung weltweit neu und einzigartig ist. Dies bedeutet, dass Ihr Design sich in seinem Gesamteindruck deutlich von bereits bestehenden Mustern unterscheiden muss. Für die Anmeldung benötigen wir neben Angaben zum Anmelder und Inhaber auch hochwertige Abbildungen des Designs, idealerweise in Form von Strichzeichnungen für den umfassendsten Schutzbereich.

    Nach der Einreichung wird Ihr Design normalerweise kurz darauf veröffentlicht, es sei denn, Sie beantragen explizit eine verzögerte Veröffentlichung, um beispielsweise geschäftliche Interessen zu wahren.

    Für den Schutz Ihres Designs in Deutschland erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Wenn Sie eine breitere Absicherung in der Europäischen Union wünschen, kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Europäischen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Für globalen Schutz bieten sich nationale Anmeldungen in den jeweiligen Ländern an, oder Sie können das Internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Abkommen nutzen, das eine Anmeldung in mehreren Ländern gleichzeitig ermöglicht.

    Bitte lassen Sie mich wissen, welche geografische Reichweite Sie für den Schutz Ihres Designs in Betracht ziehen, damit wir die passendste Strategie ausarbeiten können.

  • + Ein Wettbewerber verkauft nachgeahmte Produkte und Sie wollen das Listing sperren?

    Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie ein Angebot aufgrund eines Ihrer Schutzrechte sperren lassen wollen. Dazu gehört auch ein Testkauf und die Korrespondenz mit Amazon.

  • + Was tun, wenn Ihr Amazon-Listing wegen eines rechtsmissbräuchlichen Designs gesperrt wird?

    Stellen Sie sich vor, Sie wachen eines Morgens auf und entdecken, dass Ihr erfolgreiches Amazon-Listing plötzlich gesperrt ist. Der Grund? Ein angebliches Designrecht, das von einem Wettbewerber geltend gemacht wird, obwohl ähnliche Produkte schon lange vor der Anmeldung des Designs verkauft wurden. Dieses Szenario ist keine Seltenheit und stellt eine große Ungerechtigkeit für ehrliche Verkäufer dar, die plötzlich vor massiven Umsatzeinbußen stehen. Wir wissen, wie einige Akteure das EU-Designrecht missbrauchen, um Konkurrenz auszuschalten, und welche Schritte Sie ergreifen können, um sich zu verteidigen und Ihre Listings wieder zu entsperren. Was aber, wenn die üblichen Vorgehensweisen fehlschlagen und Amazon auf Ihre Beschwerden nur mit vorformulierten Antworten reagiert? Wir helfen Ihnen dabei, wie Sie sich effektiv wehren können und Listings sehr schnell wieder frei bekommen können. Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie auf der Seite von unserem Partner Rolf Claessen.

  • + Graumarktware

    Sie sind von einem Markeninhaber angegriffen worden, obwohl Sie Originalware verkauft haben? War die Ware für den EU-Markt bestimmt? Von welchem Händler haben Sie gekauft? Wir helfen Ihnen, die Ware rechtssicher vertreiben zu können.

  • + Wie kann man Designrechte erfolgreich durchsetzen, auch wenn man gar kein Design angemeldet hat?

    Haben Sie das Design selbst entworfen und das Produkt innerhalb der letzten 3 Jahre auf den Markt gebracht? Dann können Sie möglicherweise ein sog. nichteingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geltend machen! 

  • + Wie bekomme ich beim Zoll festgehaltene Ware wieder in den Verkehr und kann die Vernichtung der Ware verhindern?

    Ihre Ware ist vom Zoll festgehalten worden? Angeblich greifen Sie in die Schutzrechte des Rechteinhabers ein? Jetzt ist sehr schnelles Handeln gefragt. Die Fristen sind meist nur wenige Tage, um die Vernichtung der Ware zu verhindern. Wir helfen Ihnen, eine Lösung mit dem Rechteinhaber zu finden. 

Sie haben Fragen zu diesem Themen­komplex?

Kontaktieren Sie uns gerne.

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